Dekanatsrat

Aufgaben

(§ 14 der Dekanatsordnung vom 01.09.2020)

Der Dekanatsrat trägt zusammen mit dem Dekan die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben des Dekanats:

1. Er legt mit dem Dekan zusammen die pastoralen Ziele des Dekanats fest.

2. Er sorgt für die Umsetzung diözesaner Konzepte im Dekanat.

3. Er beschließt Projekte und Aktionen des Dekanats.

4. Er vernetzt seelsorgliche Aktivitäten im Dekanat.

5. Er kann zu wichtigen kirchlichen, gesellschaftlichen und politischen Anliegen im Namen der Katholiken im Dekanat Erklärungen abgeben.

6. Er vermittelt die Beratungen und Projekte des Diözesanrats und sorgt für die Rückbindung seiner Arbeit an den Diözesanrat.

7. Er richtet die erforderlichen Dienste im Dekanat ein.

8. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben im Dekanat erforderlichen Haushalts- und Finanzierungs-
beschlüsse.

9. Er stellt die Jahresrechnung fest.

Der Dekanatsrat ist gem. § 2 „Ordnung für die Wahl der Laienvertreter/innen aus den Dekanaten im Diözesanrat“ für die Vorbereitung und Durchführung dieser Wahl zuständig.

Der Dekanatsrat wirkt mit bei der Wahl des Dekans und der Stellvertretenden Dekane. 

 

Zusammensetzung

 

(§ 15 der Dekanatsordnung vom 01.09.2020)

Stimmberechtigte Mitglieder:

  • Dekan und Stellvertretender Dekan
  • je zwei Mitglieder aus jeder Seelsorgeeinheit
  • Vertreter/innen aus kategorialen Seelsorgebereichen und kirchlichen Organisationen
  • zwei weitere Leitende Pfarrer als Vorsitzende der Seelsorgeeinheit

Beratende Mitglieder:

  • Dekanatsreferent
  • Rechnungsführer
  • Vertreter/innen des Dekanats im Diözesanrat